Unsere Leistungen
In Österreich ist die Durchführung der vorgeschriebenen Untersuchungen die Voraussetzung für den Bezug des vollen Kinderbetreuungsgeldes.
Die Augenuntersuchung erfolgt in 2 Lebensabschnitten:
• zwischen 10.-14. Lebensmonat (meistens vom Kinderarzt durchgeführt)
• zwischen 22.-26. Lebensmonat ist eine Untersuchung beim Facharzt für Augenheilkunde vorgesehen.
Nach den gesetzlich vorgeschriebenen Mutter-Kind-Pass Untersuchungen ist es ratsam, auch wenn alles unauffällig war, zumindest einmal jährlich eine augenärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
Jedenfalls ist eine augenärztliche Kontrolle vor Schulbeginn zu empfehlen.